romy fischer

körper, seele und geist heilend begegnen

Appell: Sexuelle Selbstbestimmung schützen

25. Februar 2020

Wir fordern mit diesem Appell eine grundlegende Revision des Sexualstrafrechts, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung adäquat bestraft werden können und somit die Schweizer Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsnormen wie der Istanbul-Konvention konform ist. Diese Revision erachten wir nicht nur vor dem Hintergrund der im Dezember 2017 ratifizierten Istanbul-Konvention des Europarats erforderlich, sondern auch gesellschaftspolitisch dringend notwendig.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Appell auch unterzeichnen würden. Zudem freuen wir uns, wenn Sie den Appell in Ihrem Netzwerk weiterverbreiten. Wir möchten, dass der Appell von möglichst vielen Organisationen und Fachpersonen bzw. in der Öffentlichkeit stehenden Personen unterzeichnet wird, um weiter Druck auf die Politik zu machen, damit endlich gehandelt wird.

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht: Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung – das muss endlich ins Gesetz!

Wir fordern die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können. Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden.

Das aktuelle Strafrecht ist veraltet: Es anerkennt eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer dazu genötigt wurde – z. B. durch Gewalt oder Drohung. Vom Opfer wird damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt und weitere Verletzungen in Kauf nimmt. Ein «Nein» allein genügt nicht und so bleiben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz regelmässig straflos.

Diese Gesetzgebung verstösst gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention übernommen hat, und muss dringend revidiert werden.

Die geforderte Revision führt zu keiner Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung wird nicht angetastet. Es bleibt weiterhin die Aufgabe der Anklage, zu beweisen, dass der mutmassliche Täter / die mutmassliche Täterin ohne die Einwilligung des Opfers gehandelt hat.

Das Gesetz muss endlich festschreiben, dass das grundlegende Unrecht eines sexuellen Übergriffs nicht Zwang oder Gewalt ist, sondern die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Damit würde auch ein wichtiges Signal nicht nur an die Opfer von sexuellen Übergriffen, sondern auch an die potenziellen Täter gesandt: Sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert!

Opferhilfe Lantana Bern

Persönlichkeiten und / oder Organisationen, die den Appell unterzeichnen wollen, können ihre Unterstützung per E-Mail (chorber@amnesty.ch) mit folgenden Angaben mitteilen:

Persönlichkeit

  • Name, Vorname
  • Organisation, Partei, Institution
  • Funktion
  • E-Mail
  • evt. Statement: warum ich den Appell unterstütze (von Personen, die ein besonderes Gewicht in ihrem jeweiligen Bereich haben)