Anzeige nach erlebter Gewalt
Nach erlebter Gewalt könne Sie eine Anzeige in Betracht ziehen, entweder unmittelbar danach oder später. Es ist wichtig die Verjährungsfristen einzuhalten.
- Beratung durch die Lantana, Stiftung gegen Gewalt:
http://stiftung-gegen-gewalt.ch/wsp/de/fachstellen/lantanabern/ - Opferhilfe Bern
https://www.opferhilfe-bern.ch - Anwältinnen beraten Sie über Chancen, Vorgehen, Verjährung etc.
- Vorgehen bei der Polizei
https://www.police.be.ch/de/start/themen/vergehen—-verbrechen/gewalt/sexuelle-gewalt.html - Verjährungsfristen
https://www.lilli.ch/strafverfahren_verjaehrungsfristen